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Corona-InfosMenschen über 70 haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine geriatrische Rehabilitation. Als Rechtsgrundlage gilt der im Jahr 2007 in § 31 SGB XI festgelegte Grundsatz “Reha vor Pflege”, nach dem eine geriatrische Reha immer dann genehmigt werden muss, wenn sie eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden oder zumindest herauszögern kann. Allerdings wird den Betroffenen aus Kostengründen meist eine indikationsbezogene Rehabilitation verordnet, die bei alten Menschen nur bedingt zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes und zur Erhaltung der Autonomie geeignet ist. Darüber hinaus sind die geriatrische Rehabilitation und ihr Nutzen vielfach unbekannt, so dass die Durchführung einer neurologischen oder orthopädischen Reha vom Patienten und seinen Angehörigen in der Regel nicht in Frage gestellt wird. Dennoch lohnt es sich, bereits im Reha-Antrag auf einer geriatrischen Reha zu bestehen und alle altersspezifischen Krankheiten und Einschränkungen aufzuführen. Schließlich gewährleistet eine zielgerichtete geriatrische Behandlung ein enormes Plus an Lebensqualität und ermöglicht vielen Menschen auch im fortgeschrittenen Lebensalter ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.
Nicht jeder ältere Mensch gilt automatisch als geriatrischer Patient. So müssen neben dem höheren Lebensalter weitere Bedingungen zutreffen, damit man überhaupt von einem geriatrischen Patienten spricht. Dazu zählen:
Um eine geriatrische Rehabilitation zu erhalten, muss der Betroffene als geriatrischer Patient eingestuft werden. Darüber hinaus müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
So sollte zunächst eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen, d. h. der Patient muss durch seine Indikationen und funktionalen Defizite derart eingeschränkt sein, dass ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um den Gesundheitszustand nachhaltig zu bessern. Dazu zählen unter anderem eine verminderte Fähigkeit zur Selbstversorgung oder Mobilitätseinbußen. Auch kognitive Beschränkungen wie Verwirrtheit und Desorientierung können den Anstoß für eine geriatrische Reha geben.
Trotz verringerter Belastbarkeit muss der Patient in der Lage sein, aktiv an den Therapien und Behandlungen der Maßnahme teilzunehmen. Die Vitalfunktionen sollten stabil und die medizinischen Einschränkungen in einer geriatrischen Einrichtung behandelbar sein. Mögliche Ausschlusskriterien für eine stationäre Rehabilitation können eine fortgeschrittene Demenz, ein stark ausgeprägter Dekubitus oder ein schlechter Allgemeinzustand aufgrund einer Operation sein. In diesem Fall kann die aktive Teilnahme an der Rehabilitation häufig durch eine frührehabilitative Komplexbehandlung nach der Krankenhausbehandlung gefördert werden.
Der behandelnde Arzt muss dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen darlegen, dass die Ziele der Rehabilitation mit großer Wahrscheinlichkeit erreicht werden können. Hier spricht man auch von einer positiven Rehabilitationsprognose. Von einer Zielerreichung im Sinne eines Reha-Erfolgs ist auszugehen, wenn die Selbsthilfefähigkeit verbessert werden kann und der Patient lernt, Kompensationsstrategien zur Alltagsbewältigung einzusetzen.
In der Regel wird den Betroffenen die geriatrische Reha-Klinik vom zuständigen Kostenträger zugewiesen und im Bewilligungsschreiben genannt. Nur die wenigsten Patienten wissen, dass sie bei der Wahl der durchführenden Institution ein Mitspracherecht haben. Dieses ist im SGB IX festgelegt, wird auch als Wunsch- und Wahlrecht bezeichnet und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Schließlich ist es für die Reha-Ziele älterer Patienten ganz besonders wichtig, dass diese sich in der durchführenden Klinik wohl und geborgen fühlen und eine nahestehende Begleitperson mitbringen können. Um das soziale Umfeld aktiv in die Behandlung einbinden zu können, spielt außerdem die Wohnortnähe eine große Rolle. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, sich vor der Beantragung der Maßnahme über geeignete Kliniken zu informieren und die Wunschklinik bereits beim Reha-Antrag auf einem gesonderten Beiblatt zu nennen und ausführlich zu begründen. Sollte der Antrag schon gestellt und der Rehabilitand mit der vom Kostenträger zugewiesenen Rehaklinik nicht einverstanden sein, kann er Widerspruch gegen die genannte Klinik einlegen.
Der Weg zu einer geriatrischen Rehabilitation ist meist mit zahlreichen Stolpersteinen verbunden. Obwohl bei vielen älteren Menschen die Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation gegeben sind, wird diese häufig von den Krankenkassen abgelehnt. Schließlich ist die Reha-Maßnahme deutlich kostenintensiver als eine indikationsspezifische Reha und durch die Trennung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und gesetzlicher Pflegeversicherung für die Kasse wenig wirtschaftlich. Schlussendlich schont die Abwendung einer Pflegebedürftigkeit zwar die finanziellen Ressourcen der Pflegeversicherung, erzeugt aber für die zuständige Krankenkassen beträchtliche Kosten.
Wird die Reha im ersten Anlauf abgelehnt, sollten Sie mit Hilfe Ihrer Angehörigen binnen vier Wochen Widerspruch einlegen und im Widerspruchsschreiben detailliert auf die medizinische Notwendigkeit eingehen. Empfehlenswert ist es auch, den behandelnden Arzt, den Sozialdienst der Akutklinik oder das gewünschte geriatrische Reha-Zentrum um Hilfe zu bitten.
Die Kostenübernahme einer geriatrischen Reha zählt zu den Leistungen der Krankenkasse, so dass uns zunächst die Kostenzusage von der jeweiligen Krankenkasse vorliegen muss. Anschließend erhalten Sie von uns ein zeitnahes Schreiben mit einer Terminvorgabe und allen relevanten Informationen bezgl. einer Rehabilitation in unserem Hause. Sollte Ihnen der genannte Termin aus berechtigten Gründen nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir garantiert einen passenden Alternativtermin.
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