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Kostenträger

Unser Zentrum für Rehabilitative Medizin ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, ist nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt, verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und bietet ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Anschlussheilbehandlungen (stationär)
  • Rehabilitationsmaßnahmen (stationär)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

 

Unsere Beleger:

Alle gesetzlichen Krankenkassen, Beihilfe und alle privaten Krankenkassen.

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