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Wir behandeln vorrangig Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, ist nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt, verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und bietet ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V.
Zum Leistungsspektrum gehören darüber hinaus auch ambulante Badekuren. Privatpatienten und Gäste erwarten interessante Angebote und Gesundheitspauschalen.
Stationäre Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sind ebenso möglich wie stationäre Präventionsmaßnahmen.
Unsere Leistungen im Überblick: • Anschlussheilbehandlungen • Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant und stationär) • Präventionsangebote • Betriebliches Gesundheitsmanagement • Ambulante Badekur
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